Arbeitsrecht
Unser Beratungsspektrum umfasst sämtliche Aspekte des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dabei vertreten wir schwerpunktmäßig Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer, insbesondere Führungskräfte, in ihren eigenen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Unser Arbeitsrechts-Team berät in allen arbeitsrechtlichen Disziplinen, von der Arbeitsvertragsgestaltung über die Vorbereitung und Begleitung komplexer Umstrukturierungen von Unternehmen bis hin zur Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Dabei erarbeiten wir wirtschaftliche und praxisgerechte Lösungen, die sich immer nach den individuellen Bedürfnissen unserer Mandanten richten.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Beratung und Realisation von Unternehmensrestrukturierungen und Betriebsänderungen, einschließlich der Umsetzung damit verbundener Massenentlassungen sowie Mitwirkung an den Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, wie z.B. Erstellung von Arbeits- und Dienstverträgen, Konzeption zeitgemäßer Vergütungssysteme, Flexibilisierung der Arbeitsverhältnisse, Wettbewerbsverbote
- Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere Unterstützung bei der strategischen Planung und praktischen Umsetzung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen sowie prozessuale Führung von Kündigungsschutzverfahren in allen Instanzen
- Unterstützung bei allen individualarbeitsrechtliche Fragen, von dem Ausspruch einer Abmahnung über Fragen der Elternzeit bis hin zur Zeugniserteilung
- Beratung bei der Umsetzung von gesetzlichen Compliance-Regelungen, Erstellung von betrieblichen Compliance-Richtlinien
- Arbeitnehmerdatenschutz, wie z.B. Erstellung praxistauglicher Regelungen bzgl. E-Mail und Internetnutzung, Beratung bei der Einführung betrieblicher Kontrollmittel, Konzeption eines rechtssicheren und praxistauglichen Umgangs mit Mitarbeiterdaten, Mitwirkung bei der Auswahl und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
- Gestaltung und Beendigung von Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
- Vertretung von Führungskräften in eigenen Angelegenheiten
- Betriebsverfassungsrecht, wie z.B. umfassende Unterstützung in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung, Führung von Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Betriebsvereinbarungen, Vertretung bei Einigungsstellenverfahren, Beratung bei der Durchführung von Betriebsratswahlen
- Handelsvertreterrecht
- Tarifvertragsrecht
- Durchführung von Inhouse-Schulungen