Familien- und Erbrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in sämtlichen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch in gerichtlichen Verfahren.
Langjährige Erfahrung und Spezialisierung in diesen Rechtsgebieten versetzen uns in die Lage, individuell für jeden Mandanten eine Lösung der oftmals komplexen juristischen, wirtschaftlichen und zwischenmenschlichen Problemstellungen zu erarbeiten, zu vereinbaren und gegebenenfalls durchzusetzen.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
Familienrecht
- Ehe- und Partnerschaftsverträge
- Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Ehescheidungsverfahren inklusive sämtlicher Verbundverfahren
- Isolierte Familienverfahren, insbesondere Zugewinnausgleich, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge- und Umgangsrecht, eheliche Wohnung und Hausrat
- Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens
- Teilungsversteigerung
- Gesamtschuldnerausgleich
- Auseinandersetzung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Vaterschaftsfeststellungs- und Ehelichkeitsanfechtungsverfahren
- Adoptionen
Erbrecht
- Nachfolge in privates und betriebliches Vermögen
- Letztwillige Verfügungen, insbesondere Testamente und Erbverträge
- Übertragungen zu Lebzeiten, vorweggenommene Erbfolge
- Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
- Pflichtteilsrecht
- Erbscheinsverfahren
- Erbenfeststellungsverfahren
- Nachlassauseinandersetzung
- Teilungsversteigerung
- Testamentsvollstreckung
- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht