Wohnungseigentumsrecht
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentumsgemeinschaften, Hausverwaltungen und einzelne Eigentümer in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts. Ferner zählt die Beratung von Grundstückseigentümern bei der Aufteilung eines Grundstücks in Wohnungseigentum zu unseren Schwerpunkten.
Aufgrund unseres immobilienrechtlichen Gesamtspektrums umfasst unsere Beratung auch die Schnittstellen des Wohnungseigentumsrechts mit dem gesamten öffentlichen Recht, dem privaten Baurecht sowie dem Mietrecht.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Aufteilung von neu zu errichtenden und von Bestandsgebäuden in Wohnungseigentum
- Erstellung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Ausgestaltung von Kaufverträgen unter WEG-rechtlichen Aspekten
- Vorbereitung von und Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Beratung bei Auslegung und Anwendung bestehender Gemeinschaftsordnungen
- Begleitung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unter WEG-rechtlichen Aspekten
- Beschlussanfechtungsverfahren
- Geltendmachung von Wohngeldrückständen
- Beratung und Vertretung der WEG in Zwangsvollstreckungsverfahren
- Prozessvertretung der WEG, der Hausverwaltung oder einzelner Wohnungseigentümer in sämtlichen WEG-rechtlichen Angelegenheiten